Beitrag


Umgang mit Mitgliedsbeiträgen                  Fassung vom 18.03.2020 v. Kreissportbund Bautzen/Landessportbund Sachsen

 

Der Mitgliedsbeitrag ist nicht gekoppelt an die Verpflichtung zur Erbringung konkreter Sportangebote. Es handelt sich bei der Mitgliedschaft in einem Verein um ein Personenrechtsverhältnis, mit dem keine konkreten Einzelleistungen eines Vereins abgegolten werden.

 

Nach den jeweiligen Vorgaben der Satzung und Ordnungen eines Vereins steht es ihm grundsätzlich frei, Mitgliedsbeiträge mit einem Beschluss des zuständigen Gremiums zu gestalten. Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Corona-Virus besteht nicht. Natürlich steht es den Mitgliedern jedoch frei, aus dem Verein nach den regulären satzungsgemäßen Kündigungsfristen auszutreten. Die Eindämmung des Corona-Virus bedeutet auch für den Sport eine bisher nicht dagewesene Herausforderung. Aus diesem Grund sollte an die Solidarität aller Mitglieder appelliert werden. Die Situation erfordert für den Verein eine Planungssicherheit aufgrund des bestehenden Haushaltsplans und den zu erwartenden Mitgliedsbeiträgen.


Schnupper -/ Probetraining

Sucht euch den Kurs aus und dann kommt einfach vorbei.

Bringt Sportsachen, Turnschuhe, Getränk und gute Laune mit.

Ihr könnt an einer Trainingsstunde teilnehmen.

Beitragsordnung

 
einmalige Aufnahmegebühr pro Mitglied 12,00€
Einzelmitglied (ab 18 Jahre)

21,00 € pro Monat

Einzelmitglied ermäßigt (bis 18 Jahre*)

(Kinder, Schüler, Azubis, Studenten)                 1 Tanzkurs

20,00 € pro Monat
                                         2 Tanzkurse

26,00 € pro Monat

Familienmitgliedschaft  
ein weiteres Familienmitglied 2,00€ weniger
drittes oder mehr Familienmitglieder 4,00€ weniger

*Studenten, mit gültigen Ausweis und jährlichem Nachweis

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Satzung TanzSzene Bautzen e.V.
Satzung Tanzszene Bautzen.pdf
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